Dieses Einfamilienhaus wurde im Jahre 1976 in massiver Bauweise auf einem ca. 699 qm großen Grundstück in der Gemeinde Illerbeuren errichtet. Das Haus befindet sich in einem ruhigen Wohngebiet.
Über den geräumigen Flur betreten Sie das Haus. Hier ist viel Platz für Kleidung und Schuhe! Im Erdgeschoss befindet sich das Wohnzimmer, das Esszimmer sowie die Küche und ein Schlafzimmer. Weiter das Gäste-WC sowie das Badezimmer.
Im Dachgeschoss befindet sich eine Küche, zwei weitere Schlafzimmer und ein Badezimmer. Hier könnte man selbstverständlich auch eine zweite Wohneinheit /Einliegerwohnung vorsehen.
Der Keller (massiv erbaut) bietet ausreichend Platz fürs Werkzeug und die Vorräte.
Illerbeuren, im schönen Illerwinkel, liegt ca. 15 Km süd-westlich von Memmingen.
Das Dorf gehört zur Gemeinde Kronburg (insg. ca. 1800 Einwohner) mit den größeren Ortschaften Kardorf, Ober- und Unterbinnwang, Wagsberg sowie Greuth und verfügt über einen Kindergarten, die Grundschule, Bäckerei, Getränkemarkt mit Agrarhandel sowie ein reges Vereinsleben.
Das "Schwäbische Freilichtmuseum" lockt jährlich mehrere tausend Besucher in den Ort.
Größere Einkaufsmöglichkeiten sowie Ärzte sind in der benachbarten Marktgemeinde Legau oder in Memmingen zu finden.
Von Illerbeuren aus können Sie hervorragend schöne Wanderungen und Radtouren starten.
Die Autobahn A 96 ist ca. 4 Km entfernt. Von dort aus sind Sie in ca. 45 Min. am Bodensee oder in den Bergen.
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- Garten/Gartenanteil
- Großes Grundstück (ca.699 qm )
- Ruhige Wohnlage
- Terrasse mit Südausrichtung
- Einbauküche BJ ca. 2000 inkl.
- Austausch Böden Wohn- und Esszimmer ca. 2022
- Bad EG + Gäste WC ca. 2000 saniert
- Öl-Zentralheizung BJ 1976 - Austausch Brenner ca. 2007
- Voll unterkellert
- Einzelgarage
Endenergiebedarf | 311,90 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1976 |
Wesentlicher Energieträger | Öl |
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieeffizienzklasse | H |
Ausweis erstellt am | 23.03.2025 |
Ausweis gültig bis | 22.03.2035 |
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Hinweise zum GEG
Abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen
Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers kann es zu Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel kommen, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Wir empfehlen die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang.
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